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   LG Bonn, 18.05.2016 - 1 O 390/15   

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https://dejure.org/2016,14286
LG Bonn, 18.05.2016 - 1 O 390/15 (https://dejure.org/2016,14286)
LG Bonn, Entscheidung vom 18.05.2016 - 1 O 390/15 (https://dejure.org/2016,14286)
LG Bonn, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 1 O 390/15 (https://dejure.org/2016,14286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Amtshaftung, Finanzamt, Betriebsprüfung, Teilamtabschreibung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf steuerrechtliche Teilwertabschreibung eines Verlages bei Geltendmachung der Unverkäuflichkeit von Altbeständen ; Anforderungen an die Zulässigkeit der Abtretung eines möglichen Amtshaftungsanpruchs im Hinblick auf § 5 RDG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87

    Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten;

    Auszug aus LG Bonn, 18.05.2016 - 1 O 390/15
    Jeder Amtsträger hat die Pflicht, vor einer hoheitlichen Maßnahme, die geeignet ist, einen anderen in seinen Rechten zu beeinträchtigen, den Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren so umfassend zu erforschen, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage nicht in wesentlichen Punkten zum Nachteil des Betroffenen unvollständig bleibt (BGH, Urteil vom 19. Mai 1988 - III ZR 32/87).
  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90

    Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages -

    Auszug aus LG Bonn, 18.05.2016 - 1 O 390/15
    Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt demnach voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (BGH, Urteil vom 08. Oktober 1992 - III ZR 220/90 -, BGHZ 119, 365-372; BGH, Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 27/93).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 27/93

    Sorgfaltspflichten einer Behörde; Amtshaftung wegen Versagung einer

    Auszug aus LG Bonn, 18.05.2016 - 1 O 390/15
    Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt demnach voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (BGH, Urteil vom 08. Oktober 1992 - III ZR 220/90 -, BGHZ 119, 365-372; BGH, Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 27/93).
  • OLG Nürnberg, 18.12.1996 - 4 U 3322/96

    Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) bei Geltendmachen von

    Auszug aus LG Bonn, 18.05.2016 - 1 O 390/15
    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Abtretung erfüllungshalber bzw. an Erfüllungs statt erfolgt (OLG Nürnberg, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 4 U 3322/96; LG Essen, Urteil vom 09. Februar 1996 - 12 O 535/95).
  • BFH, 22.08.1968 - IV R 234/67

    Waren - Lange Lagerdauer - Sinkende Verkaufsmöglichkeiten - Abschreibung auf

    Auszug aus LG Bonn, 18.05.2016 - 1 O 390/15
    Wie die Beklagte bereits vorgerichtlich angemerkt hat, rechtfertigen eine lange Lagerdauer und die damit sinkende Verkaufsmöglichkeit von Waren eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert nicht, solange die Waren zu den ursprünglichen Preisen oder doch ohne ins Gewicht fallende Preisabschläge angeboten und verkauft werden (BFH, Urteil vom 22. August 1968 - IV R 234/67 -, BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801).
  • LG Essen, 09.02.1996 - 12 O 535/95
    Auszug aus LG Bonn, 18.05.2016 - 1 O 390/15
    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Abtretung erfüllungshalber bzw. an Erfüllungs statt erfolgt (OLG Nürnberg, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 4 U 3322/96; LG Essen, Urteil vom 09. Februar 1996 - 12 O 535/95).
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